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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13   

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https://dejure.org/2015,3223
OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13 (https://dejure.org/2015,3223)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.02.2015 - 3 L 17/13 (https://dejure.org/2015,3223)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 3 L 17/13 (https://dejure.org/2015,3223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebührenerhebung nach dem IZG LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang geheimhaltungsbedürftiger sowie personenbezogener Daten in Unterlagen von Landesministerien

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Das kann im Allgemeinen nur dann angenommen werden, wenn die Amtshandlung selbst im öffentlichen Interesse liegt, etwa wenn die Verwaltung mit der Amtshandlung vorrangig ein eigenes - von ihr zu wahrendes - öffentliches Interesse befriedigt (vgl. HessVGH, Urt. v. 04.04.1990 - 5 UE 2284/87 -, juris).

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.04.2003, a. a. O.) oder dem Gemeinwohl dienlich ist (HessVGH, Urt. v. 04.04.1990, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02

    Erlass; Gebührenerlass

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Ein Absehen von der Gebührenerhebung nach § 2 Abs. 2 VwKostG LSA setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass "daran", also an der Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfes in LT-Drs. 1/295, S. 4; zur wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 des niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes: OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 -, juris).

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.04.2003, a. a. O.) oder dem Gemeinwohl dienlich ist (HessVGH, Urt. v. 04.04.1990, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14

    Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Es handelt sich bei dem streitgegenständlichen Kostenbescheid mithin nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, welchen die Behörde auf fortbestehende Rechtmäßigkeit zu überwachen hat (zu den Voraussetzungen eines Dauerverwaltungsaktes: BVerwG, Beschl. v. 29.10.2014 - 9 B 32.14 -, juris), so dass die später eingegangenen Anträge auf Informationszugang keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides haben.
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Dazu gehört, dass die Behörde gleich oder ähnlich liegende Verfahren ganz oder teilweise, z.B. für einzelne Verfahrensabschnitte oder Verfahrenshandlungen oder auch nur für die Entscheidung, miteinander verbinden oder trennen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 C 6.04 -, juris).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08

    Kosten des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Das materielle Recht stellt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld allein auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. OVG LSA, Urt. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, juris m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11

    Gebühren für Kopien aus der Personalakte eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Hiervon ausgehend sind z.B. amtsärztliche Untersuchungen, Ernennungen, Beförderungen, Entlassungen, Maßnahmen in Disziplinarverfahren, Genehmigungen oder Versagungen von Nebentätigkeiten und - nach landesrechtlicher Ausgestaltung - staatliche Prüfungen im Rahmen eines Beamtenverhältnisses von der Gebührenfreiheit erfasst (vgl. HessVGH, Urt. v. 05.09.2013 - 5 A 254/13 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.2011 - 6 K 1262/11 -, juris, zu § 9 LGebG Baden-Württemberg, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.03.1999 - 2 S 327/99 -, juris, zur Gebührenfreiheit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Das öffentliche Interesse an einer Gebührenbefreiung im Sinne des § 2 Abs. 2 VwKostG LSA ist nur zu bejahen, wenn dieses Interesse höher zu bewerten ist als das Interesse daran, dass für bestimmte Verwaltungshandlungen eine Gegenleistung in Form einer Gebühr zu erbringen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.02.2013 - 2 L 114/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.2011 - 1 L 3/11 -, juris m. w. N.).
  • VGH Hessen, 05.09.2013 - 5 A 254/13

    Gebühren und Kostenfreiheit von Hoheitsträgern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
    Hiervon ausgehend sind z.B. amtsärztliche Untersuchungen, Ernennungen, Beförderungen, Entlassungen, Maßnahmen in Disziplinarverfahren, Genehmigungen oder Versagungen von Nebentätigkeiten und - nach landesrechtlicher Ausgestaltung - staatliche Prüfungen im Rahmen eines Beamtenverhältnisses von der Gebührenfreiheit erfasst (vgl. HessVGH, Urt. v. 05.09.2013 - 5 A 254/13 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.2011 - 6 K 1262/11 -, juris, zu § 9 LGebG Baden-Württemberg, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.03.1999 - 2 S 327/99 -, juris, zur Gebührenfreiheit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1999 - 2 S 327/99

    Prüfungsgebühr für die Zweite juristische Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2012 - 1 A 803/12

    Anspruch auf finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub im

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12

    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Höhe der

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09

    Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

  • BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht -

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2005 - 19 B 2439/04

    D (A), Kosovo, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Gesetzesänderung,

  • BFH, 10.10.1974 - V R 160/73

    Nur geringfügige Behandlung - Gegenstand

  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht oder diese dem Gemeinwohl dienlich ist (OVG LSA, Beschl. v. 10.02.2015 - 3 L 17/13 - m. w. N., juris).
  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16

    Keine Gebühren bei Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

    Die im Widerspruchsbescheid zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 9.4.2014 - 13 LA 164/13 -, juris, Rn. 5) und des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.2.2015 - 3 L 17/13 -, juris, Rn. 11) gebieten kein anderes Verständnis, betreffen sie doch von § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 LIFG nicht unerheblich abweichende Rechtsvorschriften, die teilweise keine Gebührenbefreiungen enthalten.
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